- Home /
- Informationen + Fakten /
- Heizkostenabrechnung
Jetzt wird abgerechnet!
Warum müssen der Wärme- und Wasserverbrauch eigentlich verursachungsgerecht abgerechnet werden? Wie funktioniert die Erstellung einer „verursachungsgerechten“ Abrechnung im Detail, bzw. wie lese ich meine Einzelabrechnung richtig? Wenn Sie auch schon mal über diese oder andere Fragen nachgedacht haben - wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Heizkostenabrechnung.
Heizkostenabrechnung
Warum wird verursachungsgerecht abgerechnet?
Der Nutzer soll nur dafür bezahlen soll, was er auch tatsächlich verbraucht hat. Durch die Montage von Verbrauchserfassungsgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten wird der Nutzer für das Thema des ressourcenschonenden Umganges mit Energie sensibilisiert. Das sieht auch der Gesetzgeber so:
Der in Marktstudien gewonnenen Erkenntnis, dass sich durch die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten Einsparungen beim Energieverbrauch von bis zu 20 % feststellen lassen, wurde bereits im Erlass des Bundesgesetzes „über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz)“ vom 29. Dezember 1992 Rechung getragen.
Die Heizkostenabrechnung
Unser Mitarbeiter meldet den Ablesetermin rechtzeitig an, damit zum Ablesetermin alle Verbrauchserfassungsgeräte zugänglich sind. Unseren Ablesemitarbeitern stehen für jede Nutzeinheit vorgedruckte Ablesebelege mit den Daten der messtechnischen Ausstattung zur Verfügung. Damit stellen wir sicher, dass der Verbrauch aller Erfassungsgeräte komplett ermittelt wird. Im Anschluss erhalten Sie zur Dokumentation eine Durchschrift der Ablesebelege. Werden die Ableseergebnisse elektronisch erfasst, erhalten Sie die komplette Dokumentation in Ihrer Abrechnung angedruckt. Zum Ende der Abrechnungsperiode schickt Ihre Hausverwaltung eine Aufstellung der Brennstoff- und Heiznebenkosten an uns. Wir teilen die Gesamtkosten der Wärmeversorgungsanlage in die reinen Heizkosten und die anteiligenWarmwasserkosten auf.
Aus der Summe der Energiekosten für Heizung und Warmwasser werden jeweils zwei Kostenblöcke gebildet:
Der Grundkostenanteil, der die Kosten für die Wärmebereitstellung und für die Leitungsverluste berücksichtigt, kann vom Wärmeabgeber (Hausverwalter) gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz wahlweise zwischen 25 und 45 Prozent festgelegt werden. Da diese Kosten unabhängig von Ihrem individuellen Verbrauch entstehen, erfolgt ihre Verteilung in der Regel analog zu den Grundflächen der Wohnungen. Dieser Kostenfaktor wird durch Ihr Heizverhalten nicht beeinflusst.
Den restlichen Prozentanteil, also 55 bis 75 Prozent, bilden dann die Verbrauchskosten, auf deren Höhe Sie durch Ihr Heizverhalten direkten Einfluss nehmen.Nachdem wir bei ista die Ablesewerte erfasst und die Unterlagen von Ihrem Wärmeabgeber (Hausverwalter) bekommen haben, erstellen wir eine Gesamtabrechnung für Ihren Hausverwalter sowie die jeweilige Einzelabrechnung, die Sie von Ihrem Wärmeabgeber (Hausverwalter) oder Vermieter zugeschickt bekommen.
Welche Kosten können von dem Wärmeabgeber auf die Nutzer umgelegt werden?
Umlagefähig beim Betrieb einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage einschl. der Abgasanlage sind folgende Kosten:
- Lieferung und Verbrauch von Energieträgern· Betriebsstrom
- Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
- regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit
einschl. der Einstellung durch einen Fachmann
- Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
- Gerätebeistellungskosten bzw. Kosten der Nutzung anderer
technischer Hilfsmittel zur Verbrauchserfassung
- Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschl. der Berechnung und Aufteilung
Über die hier aufgeführten Kosten hinaus gibt es allerdings noch weitere umlagefähige Betriebskosten, die Ihr Hausverwalter per Mietvertrag mit Ihnen abrechnen kann.
